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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Schöne Transportbänder GmbH

Nachstehende allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr
mit der Firma Schöne Transportbänder GmbH - im Folgenden Firma Schöne Transportbänder GmbH genannt - Waldemarstraße 33 A, 10999 Berlin. Kunde ist der Vertragspartner, unabhängig davon, ob dieser eine Waren- oder Dienstleistung oder die Erstellung eines Werkes bei der Firma Schöne Transportbänder GmbH in Anspruch nimmt oder die Firma Schöne Transportbänder GmbH seinerseits beliefert.

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten, wenn die bei der Firma Schöne Transportbänder GmbH bestellten Leistungen zum Betrieb von deren Handelsgewerbe gehören, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Widersprechender AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Schöne Transportbänder GmbH den widersprechenden AGB nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsleistungen

  1. Die Vertragsleistungen der Firma Schöne Transportbänder GmbH sind der Vertrieb von Antriebs- und Fördertechnik für industrielle Förderbänder, der Vertrieb von industriellen Förderanlagen, Kurvenbändern, Stabgeflechtbändern, ferner die technische Beratung, Projektierung, Fertigung, Montage und der Wartungsservice. 2. Sofern die Firma Schöne Transportbänder GmbH technische Beratungsleistungen, Projektierungsarbeiten, Montagearbeiten oder eigene Wartungsserviceleistungen erbringt, ist über diese Leistungen stets eine gesonderte schriftliche vertragliche Regelung zu treffen, in der die konkreten Leistungsinhalte, die hierfür anfallenden Kosten und sonstigen vertraglichen Bedingungen individuell geregelt werden.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Ein Vertrag mit der Firma Schöne Transportbänder GmbH kommt dann zustande, wenn das vom Kunden unterzeichnete Bestellformular bei der Firma Schöne Transportbänder GmbH eingegangen ist und die Firma Schöne Transportbänder GmbH das Zustandekommen des Vertrages bestätigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde das unterzeichnete Bestellformular per einfachen Brief, per Telefax oder per e-mail an die Firma Schöne Transportbänder GmbH übermittelt. Bei telefonischen Bestellungen kommt der Vertrag dann zustande, wenn die Firma Schöne dem Kunden den Vertragsschluss schriftlich bestätigt.
  2. Ein Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wird, kommt erst dann zustande, wenn der Kunde auf dem entsprechenden Feld per Mausklick die Ware oder Dienstleistung bestellt und diese Bestellung durch weiteren Mausklick auf dem entsprechenden Feld bestätigt und die Firma Schöne Transportbänder GmbH das Zustandekommen des Vertrages schriftlich bestätigt. Die Schriftform gilt auch bei einem Schreiben per Telefax oder e-mail als gewahrt.
  3. Angebot und Preise sind bis zur Vertragsbestätigung freibleibend.

§ 4 Lieferfristen Teillieferungen

  1. Die Firma Schöne Transportbänder GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Gesamtlieferung teilbar ist und eine Teillieferung dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesamtlieferung nicht entgegensteht und die Teillieferung mindestens 10 % des jeweiligen Vertragsvolumens ausmacht.
  2. Kommt die Firma Schöne Transportbänder GmbH ohne eigenes Verschulden in Liefer- oder Leistungsverzugverzug, insbesondere deswegen, weil Lieferanten der Firma Schöne Transportbänder GmbH ihrerseits in Lieferverzug geraten sind, so verschiebt sich der Beginn des Zeitpunktes, in dem die Firma Schöne Transportbänder GmbH ihrerseits gegenüber ihren Kunden in Verzug gerät, um die Zeit, die der Lieferant der Firma Schöne Transportbänder GmbH mit seiner Leistung sich seinerseits in Verzug befindet.
  3. Wegen des Annahmeverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Preise

  1. Die Preise verstehen sich als netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Transport, Montage, Zoll und sonstigen Abgaben. Ihnen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe hinzugesetzt.
  2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

§ 6 Widerruf

  1. Ein Widerruf des Vertrags durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Schöne Transportbänder GmbH zulässig.
  2. Hat die Firma Schöne Transportbänder GmbH ihre Vertragsleistungen bereits voll erbracht, so erhält die Firma Schöne Transportbänder GmbH im Falle des Widerrufes den vollen Vertragswert ersetzt. Entsprechendes gilt bei Teilleistungen der Firma Schöne Transportbänder GmbH.
  3. Rücksendungen von erhaltener Ware an die Firma Schöne Transportbänder GmbH nach Widerruf des Vertrages erfolgen auf Kosten des Kunden. Zurückgesendete Ware ist zudem auf Kosten des Kunden gegen jedweden Untergang zu versichern.
  4. Der Firma Schöne Transportbänder GmbH steht ein Widerrufsrecht insbesondere dann zu, wenn die Firma Schöne Transportbänder GmbH Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Kunden erhält. Die Regeln über die Rückabwicklung des Vertrages bei Widerruf des Kunden gelten hierbei entsprechend.
  5. Die Schriftform gilt auch bei einem Schreiben per Telefax oder E-mail als gewahrt.

§ 7 Gefahrübergang

  1. 1. Die Gefahr des zufälligen sowie des schuldhaften Untergangs der von der Firma Schöne Transportbänder GmbH gelieferten Ware geht auf den Kunden mit Übergabe der Ware auf die Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Schöne Transportbänder GmbH den Transport der bestellten Ware selbst beauftragt und die Kosten für den Transport übernommen hat.
  2. Ein Nachlieferungsanspruch im Falle des zufälligen und schuldhaften Unterganges der Ware ist mit Übergang der Gefahr ausgeschlossen. Im Falle des zufälligen und verschuldeten Unterganges der Ware tritt die Firma Schöne Transportbänder GmbH sämtliche ihr gegen die Transportperson zustehenden Ansprüche wegen des Unterganges der Ware an den Kunden ab.

§ 8 Sicherheiten

  1. Sofern der Kunde die von der Firma Schöne Transportbänder GmbH gelieferte Ware weiter verarbeitet und danach weiter veräußert, geht das Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH an der von ihr gelieferten Ware nicht unter. Die Firma Schöne Transportbänder GmbH wird automatisch Eigentümerin an den weiter verarbeiteten Waren. Ein vorheriger originärer Eigentumserwerb des Kunden an den weiter verarbeiteten Sachen findet nicht statt. Der Kunde leistet die Weiterverarbeitung stets im Namen der Firma Schöne Transportbänder GmbH.
  2. Sofern der Kunde die weiter verarbeitete Ware weiter veräußert, tritt dieser sämtliche, ihm aus dem Weiterverkauf gegen seinen Kunden zustehenden Forderungen in Höhe der jeweils gegenüber der Firma Schöne Transportbänder GmbH bestehenden Verbindlichkeit im Voraus ab. Entsprechendes gilt bei dem Weiterverkauf nicht weiter verarbeiteter Ware.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH stehende Ware gegen Beschädigung und jedweden Untergang zu versichern und der Firma Schöne Transportbänder GmbH eine Kopie des Versicherungsscheines bis spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss vorzulegen.
  4. Darüber hinaus tritt der Kunde alle ihm gegen die Sachversicherer zustehenden Ansprüche wegen Beschädigung oder Untergang der gelieferten Ware an die Firma Schöne Transportbänder GmbH ab und ermächtigt diese, den ihr durch die Beschädigung oder den Untergang ihres Eigentums entstandenen Schaden in eigenem Namen bei dem Sachversicherer des Kunden geltend machen zu dürfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von der Firma Schöne Transportbänder GmbH gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH und darf nicht zum Gegenstand gesonderter Rechte gemacht werden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, das Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH zu Sicherungszwecken auf Dritte zu übertragen oder dieses zu belasten, sowie an dem Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH ein Pfandrecht oder sonstiges dingliches Sicherungsrecht zu bestellen.
  2. Sofern die Firma Schöne Transportbänder GmbH dem Kunden eine komplette Förderanlage liefert, ist diese Anlage mittels eines Typenschildes als das alleinige Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH zu kennzeichnen, soweit der Kunde an dieser noch kein Eigentum erworben hat. Dieses Typenschild wird von der Firma Schöne Transportbänder GmbH zur Verfügung gestellt und ist an gut sichtbarer Stelle an der Förderanlage aufzunieten.
  3. Wird das Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH bei dem Kunden gepfändet, beschlagnahmt, mit einem dinglichen Recht belastet oder geht dieses aus andren Gründen unter, so hat der Kunde die Pfändung, die Beschlagnahme, die Belastung oder den sonstigen Untergang der Firma Schöne Transportbänder GmbH unverzüglich innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.

§ 10 Haftungsausschluss

  1. Die Firma Schöne Transportbänder GmbH haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, sofern sich die Firma Schöne Transportbänder GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedient. Für Schäden, die neben den vertraglich geschuldeten Leistungen an anderen Rechtsgütern des Kunden entstehen, haftet die Firma Schöne Transportbänder GmbH nicht.
  2. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Dritter der Firma Schöne Transportbänder GmbH eine mangelhafte Sache geliefert hat und sich der Schaden erst durch Weiterlieferung der Firma Schöne Transportbänder GmbH an den Kunden bei diesem realisiert hat. In diesem Fall tritt die Firma Schöne Transportbänder GmbH sämtliche ihr gegen ihren Lieferanten zustehenden Ansprüche an den Kunden ab und ermächtigt diesen, seinen Schaden direkt bei dem Lieferanten der Firma Schöne Transportbänder GmbH geltend zu machen.

§ 11 Gewährleistung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Firma Schöne Transportbänder GmbH gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Mängel der Firma Schöne Transportbänder GmbH innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist der Firma Schöne Transportbänder GmbH etwaige Mängel in der vorgesehenen Form und Frist anzeigt, gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäß genehmigt. Bei Genehmigung der gelieferten Ware entfallen weitergehende Ansprüche aus Pflichtverletzung.
  2. Ist die von der Firma Schöne Transportbänder GmbH gelieferte Ware mit einem Mangel versehen, so hat die Firma Schöne Transportbänder GmbH nach ihrer Wahl ein Nachbesserungs- oder Nachlieferungsrecht. Erst nach drei vergeblichen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte geltend machen. Hierbei hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorgelegen hat.
  3. Im Übrigen verjähren die Sachmängelansprüche des Kunden, sofern dieser Kaufmann ist, innerhalb von einem Jahr nach Lieferung der Ware an den Kunden.
  4. Sofern der Firma Schöne Transportbänder GmbH kein Verschulden zur Last fällt, verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der vertraglichen Leistung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 12 Zahlweise / Fälligkeit

  1. Der Kaufpreis für die erhaltene Ware ist spätestens nach 30 Tagen ab Erhalt der Ware fällig und auf eines der Geschäftskonten der Firma Schöne Transportbänder GmbH, Berliner Bank AG, Kontonummer: 0686 117 200, BLZ 100 200 00 Commerzbank, Kontonummer: 133 649 400, BLZ 100 400 00 in einer Summe zu zahlen. Soweit der Kunde mit seinen Zahlungen mit mehr als 30 Tagen in Verzug gerät, so steht der Firma Schöne Transportbänder GmbH ein Anspruch auf € 25,- für Mahnspesen pro schriftlich erteilter Mahnung zu.
  2. Wird eine gesonderte schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und gerät der Kunde mit mehr als zwei aufeinander folgenden monatlichen Zahlungen in Verzug, so steht der Firma Schöne Transportbänder GmbH ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht zu.

§ 13 Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen der Firma Schöne Transportbänder GmbH ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Firma Schöne Transportbänder GmbH zulässig. Aufgerechnet werden kann nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen des Kunden.

§ 14 Wartungs- und Reparaturarbeiten

  1. Der Kunde ist nicht befugt an dem im Eigentum der Firma Schöne Transportbänder GmbH stehenden Waren, insbesondere an den Förderanlagen, selbständig Wartungs- und Reparaturarbeiten vorzunehmen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so verliert dieser sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Schöne Transportbänder GmbH.
  2. Sämtliche dieser Arbeiten werden entweder durch eigene Mitarbeiter der Firma Schöne Transportbänder GmbH durchgeführt oder durch Service-Mitarbeiter des Kunden, sofern die Firma Schöne Transportbänder GmbH hierzu ihre vorherige schriftliche Genehmigung erteilt hat.

§ 15 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorstehenden Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht, in dem die Firma Schöne Transportbänder GmbH jeweils ihren Geschäftssitz hat.

§ 16 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der vorstehenden vertraglichen Regelungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag hiervon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
  2. Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Für Änderungen von vertraglichen Vereinbarungen gilt die Schriftform als vereinbart. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Abweichung von dieser Form. Stand: April 2016

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Tel.: (030) 69 59 719 - 0
Fax: (030) 69 59 719 - 699
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